Nachlässe & Erbabwicklung

(für Angehörige)

Ein Todesfall bringt bereits genügend organisatorische Belastung mit sich.

Sind zusätzlich Waffen vorhanden, entstehen häufig Unsicherheiten:

Was darf angefasst werden? Was muss gemeldet werden? Welche Fristen gelten?

Viele Angehörige haben verständlicherweise Sorge, ungewollt gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen.

Wir unterstützen Sie ruhig, strukturiert und rechtssicher und übernehmen die notwendigen Schritte für Sie.

Unsere Unterstützung umfasst:

  • Behutsame Sichtung des Bestandes vor Ort
  • Sichere und gesetzeskonforme Übernahme
  • Abstimmung mit der zuständigen Waffenbehörde
  • Bewertung der einzelnen Stücke
  • Verkauf im Auftrag oder vollständige Übernahme
  • Auflösung kompletter Sammlungen

Unser Ziel ist Entlastung:

Sie müssen sich weder in komplexe Vorschriften einarbeiten noch mehrere Behördenwege erledigen. Der Waffenbestand wird ordnungsgemäß geregelt, und Sie erhalten eine transparente Abrechnung.

Auf Wunsch besprechen wir alle Schritte vorab telefonisch – unverbindlich und in Ruhe.

Ankauf von Gebrauchtwaffen

Viele Waffen befinden sich über Jahrzehnte im Besitz und sollen nun abgegeben werden –

etwa aus Altersgründen, bei Aufgabe des Hobbys oder aufgrund fehlenden Bedarfs.

Wir übernehmen solche Bestände unkompliziert, diskret und rechtskonform.

Bei der Prüfung berücksichtigen wir:

  • Technischen Zustand und Funktionsfähigkeit
  • Sammler- oder Gebrauchswert
  • Aktuelle Marktnachfrage
  • Rechtliche Einordnung und erforderliche Eintragungen

Sie erhalten eine nachvollziehbare Bewertung und auf Wunsch eine sofortige Übernahme.

Die behördlichen Meldungen und Formalitäten führen wir vollständig durch.

Sie müssen sich um nichts kümmern.